
Nachdem in Ausgabe 3/24 das Thema „Frauen im Golfsport“ unter dem Blickwinkel des Golfanlagen-Managements betrachtet wurde, hat der golfmanager für diese Ausgabe den Greenkeeper Verband Deutschland (GVD) befragt. Es wird deutlich, dass der „grüne Bereich“ der Golfanlagen weiterhin fest in Männerhand ist. Von den insgesamt 707 im Berufsverband organisierten, aktiven Greenkeepern sind gerade einmal 3,8 % weiblich. Noch deutlicher wird die männliche Dominanz bei den Führungspositionen, hier entfallen lediglich 1,5 % der gemeldeten Tätigkeiten auf weibliche Führungskräfte! In Konsequenz ist der Vorstand des Berufsverbands ausschließlich mit Männern besetzt, von den insgesamt sechs Regionalkreisen kann lediglich ein Regionalverband (Bayern) auf weibliche Beteiligung setzen. Genaue Zahlen zur Anzahl der Mitarbeitenden im Greenkeeping-Segment deutscher Golfanlagen insgesamt liegen dem Verband nicht vor, folglich kann auch nur schwer abgeschätzt werden, inwiefern der Anteil weiblicher Verbandsmitglieder repräsentativ für die Branche ist. Man vermutet jedoch in der Verbands-Geschäftsstelle, dass der Anteil an Frauen inzwischen höher sei als vielfach angenommen. Spezielle Förderprogramme für weibliche Greenkeeper oder zur Heranführung von mehr Frauen an das Berufsbild Greenkeeping gibt es im Verband derzeit jedoch nicht.
Geschlechterquoten vs. Änderung Rahmenbedingungen
Für die Zukunft setzt der GVD weiterhin auf ein Wachstum ohne spezifische Geschlechterquoten. Allerdings soll bis 2030 die Anzahl der Mitglieder insgesamt gesteigert werden. Gleiches gilt für den Frauenanteil im Vorstand, auch hier liegt der Fokus auf Qualifikation und Engagement, unabhängig vom Geschlecht. Dennoch sieht der Verband durchaus Potenzial für mehr Mitarbeiterinnen im Greenkeeping. Im Garten- und Landschaftsbau insgesamt schätzt man den Anteil weiblicher Mitarbeiter auf 5 – 10 % – gemessen am aktuellen Mitgliederanteil beim GVD ist damit durchaus noch „Luft nach oben“.
Um mehr Frauen für das Greenkeeping zu gewinnen, betont der GVD die Notwendigkeit einer Änderung von Rahmenbedingungen. So stünden noch immer bei vielen Frauen heimische Tätigkeiten und Kinderbetreuung einer Tätigkeit im Greenkeeping aufgrund der notwendigen Arbeitszeiten entgegen. Ob es infolgedessen auch ein Gender-Gap bei der Vergütung gibt, mag der Verband nicht zu beurteilen, dafür seien die Vergütungsregelungen und Gehaltsstrukturen zu individuell. Allerdings ist man sich in der Geschäftsstelle bewusst, dass Frauen im Greenkeeping oft auf traditionelle Vorurteile und männlich geprägte Strukturen treffen würden. Beispielhaft führt der Verband die offensichtlich noch immer verbreitete Meinung an, dass vor allem Männer weiblichen Kollegen körperliche Arbeit nicht zutrauen würden oder gar Vorurteile einer höheren Frauenquote im Greenkeeping entgegenstünden. Nicht nur nach Einschätzung des Verbands, sondern auch aufgrund vieler positiver Erfahrungen zahlreicher Golfanlagen in Deutschland mit weiblichen Greenkeepern – sowohl in Führungspositionen als auch auf Mitarbeiter-Ebene – wird deutlich, dass solche Weltbilder im modernen Golfsport zu Recht als überholt anzusehen sind.
Fazit
Natürlich unterscheidet sich das Berufsbild im Greenkeeping deutlich von manch anderen Berufsbildern, insbesondere sind heute beliebte Varianten wie Homeoffice nicht vorhanden. Mit ein wenig gutem Willen ist es jedoch möglich, Tätigkeiten und Arbeitsplätze auch im Greenkeeping familienfreundlich zu gestalten – unabhängig von der Frage, ob es um männliche oder weibliche Mitarbeitende geht. Dazu zählt auch die Möglichkeit, Aufgaben im Greenkeeping Teilzeit zu besetzen. Gerade angesichts des weiterhin zu beobachtenden Fachkräftemangels sollte die Branche daher ein verstärktes Augenmerk auf die Gewinnung von Frauen für das Greenkeeping legen. Übrigens: Dank Digitalisierung und moderner Bewässerungssysteme oder Robotic-Mähkonzepten ist die Branche gar nicht mehr so weit von der Möglichkeit entfernt, bestimmte Tätigkeiten ebenfalls dank „Kollege Computer“ ins Homeoffice auszulagern.
Autor: Michael Althoff | golfmanager 04/2024