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Ich golfe – mein Chef zahlt!

Kundengewinnung mittels finanziellem Anreiz

Wie Arbeitgeber mit steuerfreien Sachbezügen eine Golfmitgliedschaft unterstützen können

Ich muss zu Beginn dieses Beitrags gestehen, dass ich den Ausführungen meiner Professoren im Fach „Steuerwesen und Revision“ während meines Studiums nicht wirklich euphorisch gelauscht habe. Das deutsche Steuerrecht ist komplex und undurchsichtig. Der verstorbene Außenminister Guido Westerwelle hat behauptet, dass 70-80% der Steuergesetze unserer Welt aus Deutschland kämen – wobei wir nur ca. 2% der weltweiten Steuerzahler stellen.

 

 

Diese These wurde zwar zwischenzeitlich widerlegt1 – aber manchmal lohnt es sich doch einen Blick in die sich ändernden Steuergesetze zu werfen. Für das Jahr 2022 gibt es beispielsweise eine Anpassung beim Höchstbetrag des steuerfreien Sachbezugs2 von 44 auf 50 Euro pro Monat. Was der Sachbezug mit dem Golfsport zu tun hat? Das wurde mir auch erst klar, als Walter Lukasch (Geschäftsführer GC Rehburg-Loccum) uns vor einiger Zeit seine Idee zur Nutzung dieser Leistungen auf seiner Golfanlage präsentiert hat.

 

 

Was ist ein Sachbezug?

Hierbei handelt es sich um eine Art „Geschenk“, das ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum vereinbarten Arbeitsentgelt zur Verfügung stellen kann. Wichtig ist dabei, dass diese Leistung nicht als Geldzahlung erfolgen darf, sondern wie der Name so schön sagt, als „Sachwert“ zur Verfügung gestellt werden muss. Im Gegenzug besteht der Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer darin, dass die Leistung für beide steuer- und sozialabgabenfrei erfolgt.

 

 

Voraussetzungen sind, dass die Leistungen zusätzlich zum vereinbarten Lohn/Gehalt bezahlt werden, freiwillig sind und als „Sachwert“ erfolgen. Was genau ein „Sachwert“ ist, dazu gibt und gab es viele kreative Ideen von Unternehmen – und zwischenzeitlich fast genauso viele Entscheidungen der Finanzverwaltungen. Die meisten Unternehmen stellen Ihren Mitarbeitern noch immer Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine, Eintrittskarten etc. zur Verfügung.

 

 

Zusätzlich zu dieser monatlichen Freigrenze gibt es auch noch die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer bis zu dreimal pro Jahr 60 Euro für sog. persönliche Anerkennungen (Geburtstage, Firmenjubiläum etc.) zukommen zu lassen. Alles in allem also eine Summe von 780 Euro, die man auf diesem Weg als zusätzliche Motivation oder als Dankeschön an die Mitarbeiter verteilen kann und dabei Steuern und Abgaben spart.

 

 

Rund um das Thema „Sachbezug“ bzw. „Betriebliche Zusatzleistungen“ hat sich eine Vielzahl von „Lösungsanbietern“ auf dem Markt etabliert, die Unternehmen Möglichkeiten bieten, die finanziellen Leistungen dem Mitarbeiter gebündelt beispielsweise auf Kreditkarten zur Verfügung zu stellen. Mitarbeiter können damit bei ausgewählten Partnern ihren Sachbezug in Leistungen umwandeln – egal ob an Tankstellen, im Supermarkt oder in Restaurants. Auch bei Fitnessclubs oder anderen Freizeitanbietern können Mitarbeiter ihren „Sachbezug“ umwandeln. Was liegt also näher, als diese Möglichkeit auch im Golfsport zu etablieren.

Als Walter Lukasch seine Idee mit dem Produkt von HAPPYOU3 vorgestellt hat, waren wir überrascht, wie einfach es ist, diese „Fördergelder“ für die Spielgebühren einer Golfanlagen zu nutzen. Mit diesem Ansatz unterstützt der Arbeitgeber die „Gesundheit“ seiner Mitarbeiter und kümmert sich um die vielzitierte „Work-Life-Balance“.

 

Zu den Hintergründen des Projektes ein Interview mit Walter Lukasch:

 

? Wie kam der Kontakt zu HAPPYOU zustande?

 

! Ende 2019 bin ich in meinem -Fitnesscenter über die Werbung „Du trainierst, Dein Chef zahlt!“ gestolpert. Mein Fitnesscenter, das ELAN in Hannover, hatte diese Werbung über verschiedenste Kanäle, Postkarten-Flyer, Infoscreen etc. im Center präsentiert. Unter dem Titel „Du trainierst, Dein Chef zahlt!“ gab es zusätzlich auch eine Landingpage, die in die klassische ELAN-Webseite integriert war.

 

Relativ schnell stellte sich mir die Frage, wie kann ich diesen Weg der steuer- und sozialversicherungsfreien direkten Zahlungsabwicklung über den Arbeitgeber, möglicherweise auch für meinen Golfclub (und ggf. auch für alle Golfclubs) nutzbar machen?

Im Folgejahr habe ich zum Geschäftsführer von HAPPYOU, Stefan Knobel, Kontakt aufgenommen und wir haben für 2021 einen Probelauf mit zwei vertrauten Mitgliedern unseres Golfclubs auf den Weg gebracht und beispielhaft durchgeführt.

 

? Wie sind die Erfahrungen mit den ersten Kunden, die diese Art der „Subvention“ nutzen?

 

 

Bei einem Informationsgespräch reagieren die meisten erst einmal total erstaunt. „Ist das wirklich möglich? Wenn mein Arbeitgeber das auch anbieten würde, das wäre ja super!“ Diejenigen, die es bisher gemacht haben, sind natürlich restlos begeistert.

 

 

? Wie aufgeschlossen sind die angesprochenen Arbeitgeber einer solchen Lösung?

 

 

Grundsätzlich ist in den letzten Jahren – zusätzlich durch Corona katalysiert – die Nachfrage von Arbeitgebern, insbesondere von Klein- und mittleren Unternehmen, nach Fördermöglichkeiten in Bezug auf Mitarbeitergesundheit stark gestiegen.

 

 

Die Herausforderung für die Unternehmen besteht hierbei jedoch häufig darin, einen einfachen und direkten Ansatz zu finden. Durch die Ansprache der bereits sportlich aktiven Mitglieder an der Sportstätte, im Club etc. wird dem Arbeitgeber der erste Schritt sehr leicht gemacht. Er wird von den eigenen Mitarbeitern auf die Fördermöglichkeit in einem konkreten Fall aufmerksam gemacht.

 

 

Das Infomaterial ist auch so aufbereitet, dass die Umsetzung ohne Umwege erfolgen kann.

 

 

Gestartet wurde mit diesem Ansatz vor allem in ausgewählten Fitnessstudios. Die dortigen Mitglieder greifen die Kampagne innerhalb kürzester Zeit auf und zahlreiche Arbeitgeber melden sich umgehend mit Interesse an dieser einfachsten Art, mit der Gesundheitsförderung im Unternehmen zu starten. Die Quoten im Fitnessbereich liegen bei ca. 10-20% der Mitglieder. Im Golfbereich können wir hier noch keine konkreten Erfahrungen beisteuern, weil wir ja erst am Anfang sind.

 

 

? Wie bietet Ihr den „Golfinteressenten“ diese Möglichkeit an?

 

 

Für die Saison 2022 planen wir ein Angebot für Golfinteressenten: Es wird eine „Akademie-Mitgliedschaft“ zum Preis von 50 Euro pro Monat geben, in der neben der Nutzung des Übungsgeländes und des Kurzplatzes auch wöchentlich zwei Stunden Gruppenunterricht enthalten sind. Für Spieler mit entsprechendem Sachbezug des Arbeitgebers ist dieses Angebot dann „kostenlos“. Alternativ kann mit dem Betrag auch eine normale Mitgliedschaft „reduziert“ werden – das ist allerdings nicht der primäre Fokus in unseren Marketingaktionen.

 

 

? Wie funktioniert der Sachbezug im Golfsport in der Praxis?

 

 

Zusammen mit dem Geschäfts-führer von HAPPYOU, Stefan Knobel, haben wir in den letzten Monaten eine automatisierte Lösung geschaffen, die den gesamten Geldfluss vom Arbeitgeber bis in das Kundenkonto von PC CADDIE sicherstellt. Somit ist dies für eine größere Anzahl von Mitgliedern möglich, ohne den Verwaltungsaufwand ausufern zu lassen. Ganz konkret läuft die Umsetzung in die Praxis dann in folgenden Schritten:

 

  • Der GC Rehburg-Loccum hat mit HAPPYOU eine Partnervereinbarung unterzeichnet.
  • HAPPYOU stellt eine sog. Landingpage für die „Förderkampagne“ bereit4, damit die Mitglieder/Interessenten mit Hilfe eines kleinen Förderrechners den Effekt des Golfgutscheins auf den eigenen Mitgliedsbeitrag schnell ausrechnen können.
  • Der Golfclub informiert seine Mitglieder/Interessenten über diese Landingpage und diese Möglichkeit der Arbeitgeberunterstützung. Das Mitglied erhält nach Nutzung des Förderrechners eine E-Mail mit passender Information für den Arbeitgeber.
  • HAPPYOU stellt entsprechendes Infomaterial im Look&Feel des Golfclubs für die Ansprache des Arbeitgebers zur Verfügung.
  • Der Arbeitgeber nimmt bei Interesse Kontakt mit HAPPYOU auf, schließt eine Arbeitgebervereinbarung ab und leistet dann seine monatlichen Beträge an HAPPYOU.
  • Der Golfclub erhält dann nach Eingang bei HAPPYOU die Beträge auf sein Konto überwiesen. Gleichzeitig werden die Zahlungen über die direkte Schnittstelle zu PC CADDIE im Konto des Mitglieds vermerkt.
  • Wichtig: Die Leistungen des Arbeitgebers sind freiwillig. Es sind daher entsprechende Regelungen im Mitgliedschaftsmodell zu treffen, falls der Arbeitgeber die Leistungen nicht mehr zur Verfügung stellt oder der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt. HAPPYOU meldet diese Änderungen natürlich automatisiert im jeweiligen Monat.

 

 

Fazit

Mit der Umwandlung der steuerfreien Sachbezüge in die monatliche Spielgebühr steht dem Golfsport ein weiteres Werkzeug zur Kundengewinnung zur Verfügung. Dies ist eine optimale Ergänzung, um beispielsweise Golf-interessenten bei Firmenveranstaltungen noch weitere Argumente für eine Mitgliedschaft zu bieten. Gerade in der Corona-Zeit hat der Golfsport als „gesunde Freizeitaktivität im Freien“ profitiert. Spätestens mit der Freigabe als „REHA Sport“5 im Freien stehen nun viele Möglichkeiten zur Verfügung, auf neue Kunden zuzugehen und diese vom Golfsport zu begeistern.

 

 

Autor: Axel Heck | golfmanager 1/2022

 

Walter Lukasch ist seit gut 40 Jahren im Sportbusiness aktiv. Nach Stationen bei „Frosch Sportreisen“, „Club Robinson“ und „Club Intersport“ (CH), war er in den letzten 20 Jahren im GC St. Leon-Rot sowie im Achimer GC tätig und ist jetzt seit 2014 als Geschäftsführer im GC Rehburg--Loccum aktiv. Unter der E-Mailadresse
w.lukasch@gcrl.de ist er für Fragen zu diesem Thema erreichbar.

 

Fußnoten

1  Steuern: Kommt die Mehrheit der weltweiten Steuerliteratur aus Deutschland? - DER SPIEGEL. https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/steuern-kommt-die-mehrheit-der-weltweiten-steuerliteratur-aus-deutschland-a-1111192.html 

 

2  § 8 Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz EStG (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html)

 

3  www.happyou.de 

 

4  Landingpage: https://deinchefzahlt.de/golfclub-rehburg-loccum/ ; Gutschein: https://portal.happyou.de/p/happyou-golfgutschein-gc-rehburg--loccum50-e/ 

 

5  https://rehasport-deutschland.blog/component/k2/item/242-rehasport-premiere-auf-dem-golfplatz.html 

 

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