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Haftung von Clubmanagern und Präsidenten

Best Practice Versicherungsschutz

Immer noch sind Präsidenten, Clubmanager, Vorstände, Bei- und Aufsichtsräte erstaunt über die unbeschränkte Haftung, der sie unterliegen. Dieser Personenkreis haftet unbeschränkt (ggf. gesamtschuldnerisch) mit seinem gesamten Privatvermögen gegenüber dem e.V. oder Dritten für Vermögensschäden, auch wenn die Aufgaben für den Verein ehrenamtlich wahrgenommen werden.

 

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