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Friedhof der Eitelkeiten – vergiftete Geschenke

Beispielhaft gerechnet

Ach wie schön ist es doch, in der Gewissheit zu leben, dass Generationen nach einem sich an einen erinnern werden. Manche bauen sich dazu ein Haus, andere errichten ein Denkmal. Viele andere spenden Dinge. Dinge, die wieder andere sich hinstellen und voller Dankbarkeit den häufig in Messing geprägten Namen des Spenders bzw. der Spenderin, lesen.

 

Die andere Seite der Medaille wird vom Spender, und denen, die die Spende annehmen, häufig nicht bedacht. Gerade Golfplätze sind prädestiniert, „Friedhöfe“ der Eitelkeiten zu werden. Allein die vielen Bänke, Sitzgelegenheiten und anderen Annehmlichkeiten, die auf dem Golfplatz verteilt werden, verursachen zusätzlichen Pflegeaufwand. Das routinemäßige Freischneiden von Sitzbank-Flächen verursacht erheblichen Aufwand. Anfahrtszeit: 10 Min., Freischneiden 10 Min., Abfahrtzeit: 10 Min., macht mit Rüstzeiten rund 30 Min. für eine Sitzbank.

 

Nicht so schlimm? Naja! Um dorthin zu kommen, braucht der Greenkeeper einen Gator (kleines Transportfahrzeug mit Laderampe), Anschaffungspreis rund 27.000,00 EUR. Nun gut, das Fahrzeug steht ohnehin im Fuhrpark. Kalkulatorisch müssen wir es trotzdem berücksichtigen. Der Freischneider mit 650,00 EUR Anschaffung ist zu vernachlässigen. Aber auch der hat nur eine begrenzte Lebensdauer. Also nehmen wir ihn doch hinein in unsere kleine Kalkulation. Der Mitarbeiter (Platzarbeiter) kostet uns rund 20,00 EUR die Stunde, und für die Maschinen kalkulieren wir mal 23,50 EUR/Std., so kommen wir auf einen Stundensatz von 43,50 EUR. Das Freischneiden einer Bank kostet somit rund 21,75 EUR.

 

Damit auf der Golfanlage es über die Saison schön und gepflegt ausschaut, sollte die Bank spätestens alle drei Wochen freigeschnitten werden. Bei einer Saison von März bis Oktober (8 Monate = 32 Wochen/3 Wochen = 11 mal Freischneiden) kommen wir auf 239,25 EUR p.a. ohne Pflegeaufwand für die Bank, das Einwintern in der Halle und das wieder zur Saison Ausbringen auf den Platz. Geben wir hierfür noch einmal moderate zwei Stunden á 21,75 EUR dazu, liegen wir bei 282,75 EUR p.a., also sagen wir mal rund 280,00 EUR p.a. in diesem Beispiel.

 

Bei zehn Jahren Gedenken an die Spende hat die Golfanlage (Betreiber oder Club) zusätzlich ca. 2.800,00 EUR pro gespendeter Bank auf dem buchhalterischen Konto für die Prozesskosten pro Sitzbank.

 

Bei zehn gespendeten Sitzbänken liegt die Belastung bereits bei ca. 28.000,00 EUR, sofern diese in gepflegtem Zustand gehalten und präsentiert wurden. Die Mitgift für jede gespendete Bank sollte somit mind. EUR 2.800,00 in bar betragen, damit nicht von einem „vergifteten“ Geschenk gesprochen werden kann. Denn über Tote soll man ja nicht schlecht sprechen. Oder?

 

Sofern die Bänke vom Golfanlagenbetreiber bzw. wirtschaftlich verantwortlichen Golfclub gewünscht bzw. erbeten wurden, um Anschaffungskosten für eine als notwendig erachtete Infrastruktur auszulagern, ist eine Mitgift freilich obsolet.

Autor:Adriaan A. Straten | golfmanager 03/2018

 

Quelle: Zahlenangaben beispielhaft

 

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