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Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen

Nach Ende der vorerst letzten Corona-Hilfen des Bundes, der Überbrückungshilfe IV, per 30. Juni 2022 stehen nun die Schlussabrechnungen an. Dazu hat die Bundesregierung die Abrechnung in zwei Pakete aufgeteilt: Seit 05. Mai 2022 läuft die Schlussabrechnung zu Paket 1. Sie umfasst die Überbrückungshilfen I bis III sowie die November- und Dezemberhilfen. Die Überbrückungshilfen III Plus und IV werden als separates Paket 2 zu einem späteren Zeitpunkt für die Schlussabrechnung freigegeben. Nachdem sämtliche Schlussabrechnungen zunächst bis 31. Dezember dieses Jahres hätten erfolgen sollen, hat die Bundesregierung diesen Termin inzwischen auf den 30. Juni 2023 verschoben – denn teilweise warten Unternehmen noch immer auf die Bescheide zu ihren ursprünglichen Anträgen.

 

Auch wenn die Schlussabrechnungen zu Paketen zusammengefasst wurden: Die Einreichung der Abrechnungswerte erfolgt pro beantragter Förderung. Maßgeblich für die Schlussabrechnung sind zudem die letztgeltenden Vorgaben zur Förderung – das ist insbesondere bei den Positiv-listen zur Förderung von Digitalisierungs-, Hygie-ne- und Baumaßnahmen zu beachten. Die Einreichung der Schlussabrechnungen erfolgt, wie die Beantragung, über prüfende Dritte. Der wesentliche Unterschied zu den häufig auf Planungen und Prognosen basierenden Förderanträgen besteht darin, dass nun ausschließlich Ist-Werte zulässig sind – eine zeitnahe Buchführung ist daher Basis aller Abrechnungen. Für statistische Zwecke sind zusätzlich Angaben zu den Beschäftigten per 29.02.2020 und 30.04.2022 bereitzustellen. Teilweise sind Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen direkt mit einzureichen, ansonsten sollen detaillierte Unterlagen zu den Abrechnungen nur auf Anforderung vorgelegt werden. Für alle Förderungen mit einem Gesamtvolumen von über 2 Mio. Euro ist zudem die beihilferechtliche Zuordnung der einzelnen Fördergelder relevant, da es hier unter Umständen zu Kürzungen der ursprünglichen Förderung kommen kann.

 

Für den Einblick in den Bearbeitungsstand der jeweiligen Abrechnungen will die Bundesregierung ein eigenes Informationsportal bereitstellen, auf das via persönlichem oder Unternehmens-ELSTER-Zertifikat zugegriffen werden kann. Aufgrund der Vielzahl der beantragten Förderungen und der teils komplexen Sonderregelungen für einzelne Branchen geht man in Berlin jedoch in jedem Fall von einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer aus. Wichtig: Jedes Unternehmen, das zumindest aus einem der genannten Förderprogramme Zuwendungen erhalten hat, ist zur fristgerechten Einreichung einer Schlussabrechnung verpflichtet. Der dazu gehörige Schlussbescheid zeigt dann, ob das Unternehmen noch Nachzahlungen erhält oder bis wann eine zu viel gewährte Unterstützung wieder zurückzuzahlen ist.

 

Autor: Michael Althoff | golfmanager 5/2022

 

Weitere Informationen erhalten Unternehmen über ihre prüfenden Dritten sowie über die Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Schlussabrechnung/schlussabrechnung.html

Bild: © Alexander Limbach/shutterstock.com
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