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Quo vadis Pflanzenschutz im Sportrasen

Sportrasen, mit seinem natürlichen Spielbelag aus Gräsern, wird schon derzeit nach den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS) gepflegt. Trotz aller vorbeugenden Maßnahmen, die mit einem hohen Pflegeeinsatz verbunden sind, kommt es, auch gefördert durch extreme Witterungsverhältnisse, zu Krankheitsinfektionen, Schädlingsbefall oder zu einem starken Besatz mit unerwünschten Arten. ... 

 

Entwurf der EU-Verordnung

Am 22. Juni hat die EU-Kommission den Entwurf für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von PSM vorgelegt. ... Ziel ist eine Reduktion des Gesamteinsatzes und des Risikos chemischer PSM um 50% bereits bis zum Jahr 2030! Enthalten ist derzeit auch ein, für alle EU-Mitgliedsstaaten geltendes Anwendungsverbot von PSM in den sogenannten sensiblen Gebieten (sensitive areas). Zu letzteren gehören, neben Haus- und Kleingärten, auch die von der Allgemeinheit genutzten Gebiete wie Parks, Spielplätze, Schulen und Sportanlagen, zumal, wenn diese von gefährdeten Personengruppen im Sinne von Artikel 3 Nummer 14 der VO EG 1107/2009 frequentiert werden. ...

 

Lesen Sie den kompletten Beitrag (Greenkeepers Journal 3/2022) HIER.

Positionspapier des Deutschen Golf Verbandes auf dem DGV-Serviceportal (direkter Link: https://bit.ly/3SpnvRZ)
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