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Neues Insolvenzrecht für Pauschalreisen

Der Tourismus erholt sich  weiterhin nur sehr langsam von den Folgen der Pandemie. Denoch, neue rechtliche Rahmenbedingungen haben teils erhebliche Auswirkungen, insbesondere im Bereich Pauschalreisen. Der Anlass der nun seit 01. November 2021 geltenden, jüngsten Änderung im Bereich Kundengeldabsicherung trat bereits 2019 ein: Die Pleite des Thomas Cook-Konzerns machte deutlich, dass die – innerhalb der EU übrigens nur in Deutschland geltende – Begrenzung der Haftung bei der Reisepreis-Absicherung auf 110 Millionen Euro zwar in der Vergangenheit stets ausreichte, um alle Insolvenzen eines Jahres abzufedern. Mit der Thomas Cook-Pleite hingegen war das bisherige System schlicht überfordert, die Absicherungen durch die entsprechenden Sicherungsgeber reichten bei weitem nicht aus, den entstandenen Schaden zu decken. Die Folge: Da es sich um eine nationale Regelung handelte (das europäische Pauschalreiserecht sieht keine Begrenzung der Haftung pro Jahr vor), musste letztlich die sogenannte Staatshaftung greifen. ...

 

Lesen Sie den kompletten Beitrag (golfmanager 6/2021) HIER.

Bild: © Zerbor/shutterstock.com
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