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Basis der nachhaltigen Pflege von Golfanlagen

Der Golfplatz dient dem Golfspiel und somit zielen die Pflegemaßnahmen darauf ab, die Funktionalität der Spielelemente zu erhalten und die angestrebte Qualität möglichst konstant zu gewährleisten. Eine, unter den Einflussfaktoren Standort, Nutzungsintensität, Alter der Golfanlage, Budget und personelle Ausstattung, schon nicht ganz einfache Aufgabe. Hinzu kommen nun unberechenbare, extremere Witterungseinflüsse und eine deutlich restriktivere Gesetzgebung.

 

Im Hinblick auf den Pflanzenschutz auf Golfanlagen hat dies, aufgrund strengerer Zulassungsbedingungen für Wirkstoffe und verschärfte Anwendungsbestimmungen auf „Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind“ (§17 PfSchG), zu einer deutlichen Korrektur im Pflegemanagement geführt.

 

Das Pflanzenschutzgesetz enthält nicht nur die Definition des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS), sondern auch die gesetzliche Verpflichtung, sich an die Grundsätze zu halten (§3 PfSchG). Dabei ist es das Ziel des IPS, durch eine Kombination aller verfügbaren Maßnahmen zur Vermeidung eines Krankheits- oder Schädlingsbefalls, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu reduzieren. ...

 

Lesen Sie den kompletten Beitrag (Greenkeepers Journal 4/2021) HIER.

Tau entfernen – eine vorbeugende Maßnahme des IPS (Foto: B. Licht)
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