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Ein Jahr Mindeslohngesetz

Regelungen und erste Ergebnisse der Rechtsprechung

Mit Wirkung ab dem 01.01.2015 wurde ein allgemeiner Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50 brutto pro Zeitstunde eingeführt. 


Deutschland folgt damit dem Beispiel der wichtigsten Industrienationen in der Welt, in denen zum Teil seit Jahrzehnten ein Mindestlohn existiert. In Frankreich gibt es einen Mindestlohn schon seit mehr als 15 Jahren (derzeit rund EUR 8,00 pro Stunde), in Großbritannien wurde ein Mindestlohn 1999 eingeführt. Auch in den USA und in den Niederlanden (seit über 40 Jahren) gibt es einen Mindestlohn. Insgesamt gibt es in 18 EU-Staaten Mindestlöhne. Etwas „Ungewöhnliches“ ist das Mindestlohngesetz also in marktwirtschaftlichen Systemen nicht. Auch auf Golfplätzen spielt das MiLoG eine nicht unerhebliche Rolle. Der Umstand, dass das Gesetz nunmehr seit rund einem Jahr gilt, gibt Anlass, die Regelungen und erste Ergebnisse der Rechtsprechung zu den Vorschriften darzustellen. 
 

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