Ehrenamt versus bezahltes Management
Betrachtet man Golfanlagen aus primär betriebswirtschaftlicher Sicht, sind die meisten Betriebe als klassisches KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) einzuordnen. Bei der Rechtsform trifft man oft entweder eine GmbH oder einen Verein – oder eine Kombination aus beiden Varianten. In der klassischen Wirtschaft sind solche Betriebe häufig Familienbetriebe: Eigentümereigenschaft und Unternehmensspitze sind kombiniert, teils liegen sie sogar in einer Hand. Anders bei Golfanlagen: Hier haben sich in der Praxis vor allem zwei Betriebsmodelle (um mögliche von einer Betriebsgesellschaft abgespaltene Besitzgesellschaften, die primär der Steueroptimierung und Risikominderung dienen, soll es hier nicht gehen) herauskristallisiert:
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