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Vereinsratgeber

In der Rubrik „Vereinsratgeber“ informieren Sie, liebe Leser, Peter Rücker und der golfmanager über aktuelle, vereinsrelevante Themen und Entscheidungen aus den Bereichen Recht, Steuern usw. Gerne nehmen wir auch aus Ihren Reihen Interessantes für Ihre KollegInnen und die Golfszene mit auf – Nachrichten bitte direkt an: redaktion (at) koellen.de.


EU-Recht
Neue Plattform zur Online-Streitbeilegung

Bieten Sie auf Ihrer Homepage die Möglichkeit an, Mitgliedsverträge und Greenfeegutscheine online zu kaufen? Ja, dann beachten Sie bitte: Bereits seit 9. Januar 2016 muss nahezu jeder Unternehmer, der in der EU online Kaufverträge oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern eingeht, in seinen AGB, auf seiner Website bzw. seiner Präsenz bei einem Online-Marktplatz und in entsprechende Angebote enthaltenden E-Mails über die Möglichkeit einer Online-Streitbeilegung (OS) informieren und zusammen mit seiner E-Mail-Adresse einen Link auf die entsprechende OS-Plattform der EU angeben. Problem dabei: Die Internetplattform zur Online-Streitbeilegung nimmt der EU zufolge ihren vollen Betrieb erst zum 15. Februar auf – erreichbar unter ec.europa.eu/consumers/odr/. Eigentlich sollte das bereits bis 9. Januar der Fall sein. Die EU erhofft sich, dass sich Streitigkeiten zwischen Online-Anbietern und Verbrauchern gerade bei grenzüberschreitenden Geschäften über die Plattform außergerichtlich klären lassen. Wer die Informationspflicht verletzt, riskiert kostspielige Abmahnungen wegen eines Wettbewerbsverstoßes durch Verbände oder Mitbewerber. Im Detail ist die Funktionsweise noch nicht festgelegt.

(Quelle: www.anwalt.de)

EU-Recht I
EU-Fördertöpfe
Immer wieder erhalten wir Anfragen zu Fördermöglichkeiten aus den sogenannten EU-Fördertöpfen. Die EU fördert vor allem Strukturpolitik und betreibt Wirtschaftsförderung. Ein Großteil der EU-Mittel wird auf Ebene der Mitgliedstaaten vergeben. Ansprechpartner für die Clubs sind Gemeinde, Landkreise, Bezirke und Länderinstitutionen. Gefördert werden vor allem Projekte, bei denen es um folgende Punkte geht:
  • Internationale Zusammenarbeit mit Partnern im Europäischen -Ausland (vor allem Bildung, -Kultur, Jugend und bürgerschaftliches Engagement)
  • Zusammenarbeit in den -europäischen Grenzregionen
  • Förderung der internationalen -Mobilität (für Schüler, Arbeitskräfte, Fachkräfte, Freiwillige - und Jugendliche)
  • Aktivitäten, um Wirtschaftsstrukturen zu fördern
  • Projekte zur Förderung des -ländlichen Raumes
  • Vorhaben im Bereich der -Forschung und Innovation 


Sollte auch Ihr Club oder Ihre Betreibergesellschaft an EU-Fördermitteln interessiert sein, sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Siehe auch Buchtipp auf folgender Seite!

Vereinsrecht
Mitgliederversammlung und Vorstandswahlen
In vielen Golfclubs stehen in den nächsten Wochen und Monaten Mitgliederversammlungen mit Vorstandswahlen an. Wichtig ist dabei, folgende Punkte zu beachten: Laden Sie alle Mitglieder ein und überprüfen Sie Ihre Satzung, in welcher Form eingeladen werden muss! Grundsätzlich ist eine Vorstandswahl ungültig, wenn nicht alle Mitglieder ordnungsgemäß zu der Mitgliederversammlung eingeladen waren (OLG Schleswig, Beschluss vom 17.03.2004, Az. 2 W 37/04).

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Wahl ist natürlich auch, dass die Mitgliederversammlung beschlussfähig ist. Dazu gehört die ordnungsgemäße Einladung ebenso wie die Beschlussfähigkeit der Versammlung. Wenn Ihre Satzung besondere Vorgaben für die Beschlussfähigkeit macht, sind diese einzuhalten. Stellen Sie zu Beginn jeder Mitgliederversammlung ausdrücklich fest, dass zu der Versammlung form- und fristgerecht eingeladen wurde und die Versammlung beschlussfähig hinsichtlich aller Punkte der Tagesordnung ist. Lassen Sie das ebenso protokollieren wie den fehlenden Widerspruch.

Vereinsrecht I
Wie genau müssen Satzungsänderungen angemeldet werden?
Steht in Ihrer Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung auf der Tagesordnung? Dann beachten Sie bitte: Eine Satzungsänderung wird erst wirksam, wenn sie in das Vereinsregister eingetragen wurde (§ 71 Abs. 1 S. 1 BGB). Dazu muss die Satzungsänderung in öffentlich beglaubigter Form (§§ 77 i.V.m 129 BGB) beim Registergericht angemeldet werden. Dazu muss der Verein das Protokoll der Mitgliederversammlung, sowie zusätzlich die neugefasste Satzung, also mit den eingearbeiteten Änderungen, bei Gericht einreichen.

Vereinsrecht II
Rücktritt vom Vorstandsamt nur schriftlich möglich
Oft kommt es nach einer Mitgliederversammlung zu Rücktritten von Vorstandsmitgliedern. Bei § 26 BGB Vorständen ist zu beachten: Das Vereinsregister benötigt vom Verein einen entsprechenden Nachweis, dass das Vorstandsmitglied auch tatsächlich zurückgetreten ist. Deshalb sieht § 67 Abs. 1 S. 2 BGB vor, dass der Anmeldung einer Änderung im Vorstand eine Abschrift der Urkunde über die einzutragende Tatsache vorliegt. Also ist ein schriftlicher Nachweis erforderlich, dass das Vorstandsmitglied tatsächlich zurückgetreten ist. Dies ist üblicherweise das Rücktrittsschreiben.
(Fundstelle: OLG Frankfurt, Urteil vom 19.3.2015, Az.: 20 W 327/14)

Golf als Dienstleistung
Neuer DIN-Standard legt Anforderungen an Golfanlagen fest
Das DIN-Gremium „Golf“ hat einen Standard erarbeitet, der erstmals Anforderungen an Golfanlagen beschreibt. Damit sind Golfanlagen künftig vergleichbar – für Betreiber wie für Nutzer. Der Entwurf zu der DIN SPEC 79399 mit dem Titel „Golfanlagen – Ausgewählte Anforderungen an die Dienstleistung von Golfanlagen“ wurde jetzt veröffentlicht. Die DIN SPEC geht der Frage nach, welche Mindestanforderungen eine Golfanlage erfüllen sollte und welche Dienstleistungen damit einhergehen. So werden für die einzelnen Bestandteile einer Golfanlage wie zum Beispiel Golfplatz, Rough, Grün, Bepflanzung, Driving-Range, Infrastruktur, Sanitäranlagen, Gastronomie und Golfunterricht qualitative und quantitative Anforderungen an die Leistungserstellung festgelegt.

Darüber hinaus gibt die DIN SPEC Empfehlungen an die Leitung oder an die Betreiber von Golfanlagen zur betrieblichen Umsetzung der festgelegten Mindestanforderungen, zur Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes und zum Aufbau eines Managementsystems. Die DIN SPEC 79399 wurde vom Arbeitsausschuss „Golf“ im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät unter Vorsitz von Peter Rücker erarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie beim Verfasser.

Seminare
Der Datenschutzbeauftragte im Verein und Verband
Zertifiziertes Qualifizierungsseminar in Köln zum Erwerb des Fachkundenachweises Datenschutz.
Zeitraum: 19./20.04.2016

Recruiting und Personal-Management
Personal planen, auswählen und -entwickeln.
Zeitraum: 16./17.06.2016

Anmeldungen:
www.fuehrungs-akademie.de

Termine Sportbusiness
04./05.04.2016
Sport & Marke, Wien

09.-12.05.2016 16.
Annual Int. Conference Sports, Economics, Management & Marketing, Athen (GR)

01.-04.06.2016 16.
EURAM conferene „Managing Sport“, Paris

31.08.-02.09.2016
8th ESEA Conference on Sport Economics, Groningen (NL)

09.09.2016
5. Jenaer Sportmanagement Tage, Jena

Autor: Peter Rücker
rueckerconsult managementberatung im sport www.ruecker-consult.com

Buchtipp
Zierer, Brigitta

EU-Förderungen für Non-Profit-Organisationen: Die EU-Finanzierungsinstrumente – Förderprogramme – Tipps für Projektanträge. [2015]

Broschur, 392 Seiten, ISBN 978-3-7143-0264-6, 1. Auflage, Wien: Linde Verlag, 2015, 48,- EUR

Organisationen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, sondern gemeinnützigen sozialen, kulturellen, Bildungs-, Gesundheits- oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, benötigen öffentliche Förderungen. Eine wichtige Finanzierungsquelle ist die Europäische Union, deren Förderwesen komplex ist.

Dieses Buch widmet sich den EU-Förderprinzipien, Finanzierungsinstrumenten und Förderprogrammen in der Periode 2014 bis 2020, die für Non-Profit-Organisationen relevant sein können. Leserinnen und Leser erhalten darüber hinaus einen Einblick in die Organisationsstruktur, das Institutionensystem, Strategien und Politikfelder der Europäischen Union und erfahren, welche Aspekte des Projektmanagements für gelingende EU-Projektanträge wesentlich sind.

Foto: Paragraph © www.colourbox.de)

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