Neues Bundesdatenschutzgesetz 2018
Spätestens ab 25. Mai 2018 sind auch Golfbetriebe dem neuen Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet: Datenschutz-Konsequenzen für Club-Kommunikation, Golfplatz-Marketing und IT-Strukturen nach neuen strengen EU-Maßstäben.
Datenschutz hat zwei Seiten: Durch die private Verbraucherbrille wird der eigene Datenschutz meist besonders streng bemessen. Doch handelt man aus Unternehmens- oder Vereinssicht, erscheinen die neuen Rechts- und Dokumentationsmaßstäbe eher hinderlich und unnötig, da jeder Golf-Dienstleister den Umgang mit seinen Mitglieder- und Kundendaten als ausreichend sorgsam empfindet.
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(Stand: golfmanager 04/2017)