Aktuelle Informationen zu §17 PflSchG
Zulassung für Exteris Stressgard wurde verlängert
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung für das Fungizid Exteris Stressgard um ein Jahr verlängert. Das über § 17 PfSchG für Golf- und Sportplätze genehmigte Mittel verfügt über die Indikationen Dollarflecken und Schneeschimmel.
Zulassungsinhaber: Bayer CropScience Deutschland GmbH
Wirkstoffe: Fluopyram + Trifloxystrobin
Zulassungsnummer: 008376-00
Zulassungsende: 31.07.2020
Anwendungsbestimmungen: SF 251, SF 252, SF 245
Biologisches Kontaktfungizid zugelassen
Das BVL hat den Einsatz des Pflanzenschutzmittels KUMAR für Golfrasen nach §17 PflSchG „Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind“ genehmigt. Dieses Mittel wird im Obst- und Gemüsebau, im Rahmen der ökologischen, sowie integrierten Produktion, gegen Echte Mehltaupilze und Botrytis eingesetzt. Es wird angenommen, das die Wirkung von Kaliumhydrogencarbonat auf einer Veränderung von pH-Wert und osmotischem Druck beruht, wodurch es zum Austrocknen von Myzel und Sporen kommt. Das Produkt enthält Netz- und Haftmittel, wodurch auch das Antrocknen und die Regenfestigkeit optimiert werden sollen. Da es sich um eine Kontaktwirkung handelt, sollte bei Infektionsgefahr der vorbeugende Einsatz mit 3 kg/ha in 600-800 l Wasser/ha erfolgen. Genehmigt sind maximal 6 Anwendungen im Abstand von 7-10 Tagen.
Zulassungsinhaber: Certis Europe B.V.
Wirkstoff: Kaliumhydrogen- carbonat
Zulassungsnummer: 007547-00/18-001
Schaderreger: Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
Anwendungsbereich: Funktionsflächen auf Golfplätzen
Zulassungsende: 31.08.2020
Anwendungsbestimmungen: NW 642-1, SF 251, SF 252
Download der kompletten Liste des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit den zugelassenen und genehmigten Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: https://bit.ly/2DHKK2t.
Stand: September 2019 | Greenkeepers Journal 3/2019