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Austausch der Golf-Fachverbände

Im golfmanager 4/21 berichteten wir über den offenen und teilweise konträr verlaufenden Austausch der Golf-Fachverbände in 2021 zu diversen Themen und Entwicklungen der Golfszene. Unter anderem initiierte auch der Golf Management Verband Deutschland (GMVD) im Juli 2021 eine „Round Table“-Online-Veranstaltung, an der rund 80 Personen teilnahmen.

 

Die digitale „Zentralisierung der Serviceangebote von Golfclubs und Golfanlagen“ war und ist ein häufig diskutiertes und wichtiges Thema im Golfmarkt. Trotz Auffassungsunterschieden bei der Rollenverteilung der Teilnehmer in der deutschen Golfbranche, gab es in der Vergangenheit meist ein konstruktives Miteinander von Sport- und Berufsverbänden, von Vereinen und Golfplatzunternehmern sowie von Dienstleistern der Golfindustrie. Vermutlich durch die Corona-Pandemie zusätzlich befeuert, kam es aber gerade 2020/2021 zu deutlich weniger gemeinsamen Veranstaltungen und Treffen, der persönliche und direkte Kontakt fand allenfalls virtuell statt. Die Folge: Unsicherheit und – so empfunden – ungeklärte, offene Fragen. Die daraus resultierende Initiative „Golf in Bewegung“ bemühte sich, um „einen an den gemeinsamen Interessen orientierten Gedankenaustausch – mit dem Ziel, Lösungsalternativen zur Diskussion zu stellen, die alle sachlichen Gesichtspunkte der Marktteilnehmer in den Blick nehmen und die technischen Fortschritt und gesellschaftliche Veränderungen in Betracht ziehen“, so war von der Initiative zu erfahren. Zunächst intern in verschiedenen Arbeitsgruppen, später dann im Austausch mit dem Deutschen Golf Verband (DGV), wurden in den darauf folgenden Monaten konkrete Punkte und Ergebnisse erarbeitet, die im März 2022 präsentiert wurden und im Folgenden kurz skizziert werden sollen. Mit weiteren Details finden Sie sie auch auf der eigens dafür eingerichteten Website www.golfinbewegung.de.

 

Kritik- und Problempunkte

Im Wesentlichen ging es nach diversen Experten- und Arbeitskreisgesprächen und einer Marktumfrage der Initiative um drei Themenkomplexe:

 

  • Die zentrale Abwicklung von vielen Services für den Golfsport durch den Verband in Verbindung mit der Einführung des World Handicap Systems. Dadurch war es in den Vereinen und Golfanlagen unmöglich geworden, bestimmte altgewohnte Informationen rund um das Handicap und den Spielbetrieb zeitnah oder überhaupt bereitzustellen. Die Abwicklung einiger Geschäftsprozesse wie z.B. die Eintragung eines Ersthandicaps waren aufwändiger geworden.
  • Die vermehrte Nutzung der Daten der Golferinnen und Golfer für zentrale Werbezwecke. Die Abwicklung, obwohl datenschutzrechtlich einwandfrei, im Rahmen des „Permission Marketings“ stieß auf erhebliche Kritik in Verbindung mit der zeitgleich eingeführten Zentralisierung des World Handicap Systems und im Hinblick auf die Einwirkung auf lokale Geschäftsfelder wie z.B. Pro-Shops, Sponsoring und lokale Werbeaktivitäten.
  • Die in Verbindung mit Datenweitergaben verbundenen Rechtsfragen.

 

Lösungen, Zusagen und Absichten

Zu allen drei Themenbereichen sind in den Gesprächen Einigungen über Änderungen bzw. klare Positions- und Absichtsbestimmungen erreicht worden. Der Kurzüberblick:

 

  • Bereits mit dem Saisonstart 2022 sind eine Reihe Service- und Ablaufverbesserungen verbandsseitig umgesetzt worden. Die neuen Versionen der Clubverwaltungsprogramme werden diese Verbesserungen in den Clubs und Golfanlagen verfügbar machen. In einer weiteren Stufe sollen mit dem Saisonstart 2023 alle wesentlichen Informationsfunktionen aus der Zeit vor der Einführung des World Handicap Systems auch wieder lokal verfügbar sein. Die eigentliche Berechnung des HCPI wird dabei sinnvollerweise weiterhin zentral erfolgen, um eine konsistente Berechnung zu gewährleisten.
  • Die zentrale Vermarktung durch die DGV-eigene Vermarktungsgesellschaft DGS soll sich auf überregional agierende Anbieter konzentrieren und die lokalen Geschäftsfelder den Clubs und Golfanlagen überlassen. Zu dem Themenkomplex will der DGV in 2022 drei Veranstaltungen zur Information und zum Gedankenaustausch ausrichten.
  • Die noch verbliebenen Rechtsfragen sollen noch in der ersten Jahreshälfte 2022 von den Experten der Initiative gemeinsam mit den DGV in einer kleineren Arbeitsgruppe behandelt werden. Dabei wird es auch um Fragen der Ausrichtung auf die laufenden EU-Gesetzgebungsvorhaben wie z.B. dem Data Act E-Plänen gehen.

 

Autor: Stefan Vogel, basierend auf den Informationen unter www.golfinbewegung.de | golfmanager 2/2022

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